← Zurück zu Zeptix

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29.05.2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter (vollständige Pflichtangaben siehe Impressum) und seinen Kunden („Chatbot-Betreiber" oder „Kunde") über die unter zeptix.io und Subdomains erreichbaren SaaS-Leistungen.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Diese AGB richten sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB — natürliche Personen, die den Dienst ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen) als auch an Unternehmer (§ 14 BGB — natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, also insbesondere Einzelunternehmer, Freiberufler, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften). Gesetzliche Sonderrechte für Verbraucher gelten nur, soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist; sie sind nachfolgend ausdrücklich gekennzeichnet.

(4) Der Vertragsschluss setzt voraus, dass der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. bei juristischen Personen wirksam vertreten wird. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, diese Voraussetzungen zu erfüllen.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Zeptix stellt eine Plattform für KI-gestützte Chatbots bereit. Der Kunde kann einen Chatbot konfigurieren (Name, Logo, Farben, System-Prompt), eigene Wissensbasis-Dokumente (PDF) hochladen, die per Retrieval-Augmented-Generation („RAG") zur Beantwortung herangezogen werden, und den Chatbot über eine Subdomain (<slug>.zeptix.io) seinen End-Usern zur Verfügung stellen.

(2) Die Plattform nutzt zur Erbringung des Dienstes KI-Sprachmodelle. Details zu den eingesetzten Drittdienstleistern, Datenkategorien und Übermittlungen finden sich in der Datenschutzerklärung.

(3) Hinweis zur Funktionsweise von KI-Modellen: Die Antworten des Chatbots werden von KI-Modellen generiert und können sachlich falsche, unvollständige oder unangemessene Inhalte enthalten („Halluzinationen"). Der Kunde ist verantwortlich für die fachliche Prüfung der Bot-Antworten und die Information seiner End-User über die KI-Natur des Dienstes.

(4) Zeptix schuldet keinen bestimmten Erfolg der Bot-Antworten. Geschuldet ist die technische Bereitstellung der Plattform mit den im jeweils gebuchten Tarif beschriebenen Funktionen und Kontingenten.

(5) Rollen nach EU AI Act: Zur Leistungserbringung setzt Zeptix allgemein verwendbare KI-Modelle Dritter ein und handelt insoweit als Betreiber (Deployer) im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689. Der Kunde ist Betreiber seines konkreten Chatbots. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act (Hinweis auf die KI-Natur gegenüber Endnutzern ab dem 2. August 2026; maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte ab dem 2. Dezember 2026) werden plattformseitig unterstützt (u. a. KI-Hinweis-Modal und End-User-Bedingungen). Der Kunde stellt sicher, dass er bei eigener Ausgestaltung des Bots oder bei Einbettung in eigene Oberflächen die ihn treffenden Transparenzpflichten einhält.

§ 2a Rechte an Inhalten, Lizenz und KI-Ausgaben

(1) Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten (Wissensbasis-Dokumente, Eingaben, Konfiguration, Logo, Texte).

(2) Der Kunde räumt Zeptix eine einfache, nicht-ausschließliche, auf die Vertragslaufzeit beschränkte und ausschließlich der Leistungserbringung dienende Lizenz ein, diese Inhalte zu speichern, zu verarbeiten, in Chunks zu zerlegen, einzubetten (RAG) und — soweit zur Beantwortung erforderlich — an die eingesetzten KI-Anbieter zu übermitteln. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nicht.

(3) Kein KI-Training: Zeptix nutzt Inhalte des Kunden, Endnutzer-Eingaben und Bot-Ausgaben nicht, um eigene oder fremde KI-Modelle zu trainieren. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(4) Bot-Ausgaben: Im Verhältnis der Parteien stehen die vom Chatbot generierten Antworten dem Kunden zur vertragsgemäßen Nutzung zu. Zeptix beansprucht an den Ausgaben keine eigenen Rechte, abgesehen von der zur Leistungserbringung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Sicherheit, Moderation) erforderlichen Verarbeitung.

(5) Keine Gewähr für Schutzfähigkeit: KI-generierte Ausgaben können urheberrechtlich nicht oder nur eingeschränkt schutzfähig sein und sind nicht notwendig einzigartig — gleiche oder ähnliche Ausgaben können auch für andere Kunden entstehen. Zeptix übernimmt keine Gewähr für Schutzfähigkeit, Originalität oder Rechtsfreiheit einzelner Ausgaben. Der Kunde prüft Ausgaben vor einer geschäftlichen Verwendung eigenverantwortlich (siehe auch § 2 Abs. 3, § 9 Abs. 5).

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Tarife auf zeptix.io stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Der Kunde gibt sein Angebot durch Abschluss des Bestellprozesses ab. Mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald Zeptix das Angebot per Bestätigungs-E-Mail annimmt oder den Account aktiviert.

(4) Die Speicherung des Vertragstextes erfolgt elektronisch; eine zugängliche Speicherung über das Chatbot-Dashboard wird bereitgestellt. Verbrauchern wird die Bestätigung des Vertrags einschließlich dieser AGB innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger (§ 312f BGB), in der Regel per E-Mail, zur Verfügung gestellt.

§ 4 Tarife, Preise und Kontingente

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf zeptix.io ausgewiesenen Tarife, Preise und Kontingente. Eine Übersicht der jeweils aktuellen Tarife (insbesondere Starter, Pro, Business sowie etwaige Sonder- oder Aktionstarife) ist unter zeptix.io/pricing einsehbar. Mit Bestellung werden die dort ausgewiesenen Tarif-Konditionen (Bot-Anzahl, Dokumenten-Kontingent, Nachrichten-Limits, Token-Kontingent, Preis, Abrechnungsperiode) Bestandteil des individuellen Vertrags. Die Bestellbestätigung bzw. Rechnung dokumentiert die im Einzelfall gebuchten Konditionen.

(2) Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich als Brutto-Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit eine solche anfällt (§ 1 Abs. 1 PAngV). Als Einzelunternehmer kann gemäß § 19 UStG die Kleinunternehmerregelung gelten — die Rechnung weist dann keine Umsatzsteuer aus; der ausgewiesene Endpreis bleibt unverändert. Sollte die Kleinunternehmerregelung künftig entfallen, wird die Umsatzsteuer aus dem ausgewiesenen Brutto-Endpreis herausgerechnet — eine Preiserhöhung dadurch findet nicht statt. Gegenüber Unternehmern wird eine etwaige Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Launch- und Early-Bird-Konditionen gelten für bestehende Abonnenten dauerhaft fort, solange das jeweilige Abonnement ununterbrochen aktiv bleibt. Neue Abonnements können später zu Regelpreisen starten.

(4) Definitionen:

  • „Free-Visitor-Nachricht" ist eine vom Chatbot erfolgreich beantwortete Anfrage eines End-Users, solange der Kunde keine Visitor-Paywall aktiviert hat oder solange der individuelle End-User noch keine Paywall ausgelöst hat. Fehlgeschlagene Calls zählen nicht.
  • „Endnutzer-Planlimit" ist ein vom Kunden konfigurierbares Nachrichtenkontingent pro Endnutzer und Abrechnungs-/Reset-Zeitraum. Es begründet keinen Anspruch des Endnutzers gegen Zeptix auf dauerhaft kostenlose Nutzung.
  • „Free-Credits" sind vom Kunden freiwillig gewährte, nicht auszahlbare Nutzungseinheiten für Endnutzer. Sie haben keinen Geldwert, sind nicht übertragbar und können nach Konfiguration des Kunden einmalig oder periodisch neu gewährt werden.
  • „Owner-Test-Token" sind die vom eingesetzten Sprachmodell verbrauchten Eingabe- und Ausgabe-Token, die aus Owner-eigenen Test-Chats (Dashboard, Setup, Prompt-Tuning) entstehen — einschließlich aller per Retrieval-Augmented-Generation in den Prompt eingefügten Wissensbasis-Auszüge sowie der gesendeten Konversations-Historie. Ein typischer Zyklus verbraucht ca. 1.900 Tokens.
  • „Wissensbasis-Dokument" ist eine vom Kunden hochgeladene Datei (PDF), die in Chunks zerlegt, lokal eingebettet und für RAG-Retrieval indiziert wird. Storage und Embedding sind im Tarif inklusive.

(5) Tageslimit (Spike-Schutz): Wird das Tageslimit an Free-Visitor-Nachrichten erreicht, antwortet der Chatbot gegenüber neuen Free-Visitor-Anfragen bis 00:00 Uhr (Europa/Berlin) des Folgetages mit einem Hinweis-Text statt einer KI-Antwort. Die Tageszählung erfolgt tenant-weit über alle Bots des Kunden. Sobald die Visitor-Paywall verfügbar ist und vom Kunden aktiviert wurde, zahlen End-User nach Aufbrauchen des Free-Kontingents oder unmittelbar pro Nachricht über das Credit-System.

(6) Monatliches Owner-Token-Kontingent (Fair-Use): Wird das Owner-Test-Token-Kontingent erreicht, sind weitere Owner-eigene Test-Chats bis Beginn des nächsten Abrechnungs-Monats nicht mehr möglich. Visitor-Nachrichten, die über die aktivierte Paywall vom End-User selbst bezahlt werden, sind hiervon nicht betroffen. Der Kunde kann jederzeit auf einen höheren Tarif wechseln oder einen Token-Booster zubuchen. Eine Verrechnung der Mehr-Nutzung gegen den Folgemonat findet nicht statt.

(7) Vorab-Information: Bei Erreichen von 80 % des Tages- oder Monatslimits informiert Zeptix den Kunden nach Möglichkeit per E-Mail oder Dashboard-Hinweis. Auf diese Information besteht jedoch kein Anspruch — die Verantwortung zur Überwachung der eigenen Nutzung verbleibt beim Kunden.

(8) Boost-Add-ons: Zusätzliche Funktionen (z. B. Token-Booster, Web-Search-Tool, Voice-Output, Multi-Language-Pack) werden sukzessive freigeschaltet und können tarifübergreifend zugebucht werden. Die jeweils gültigen Konditionen werden bei Buchung im Dashboard ausgewiesen. Als „Beta" oder „Early Access" gekennzeichnete Funktionen werden ohne Gewähr für ununterbrochene Verfügbarkeit oder bestimmte Eigenschaften „wie besehen" bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.

(9) Endnutzer-Abrechnung, Free-Plan und Credits: Der Kunde kann je nach freigeschaltetem Funktionsumfang konfigurieren, ob Endnutzer über Plan-Nachrichten, Credits, eine Kombination aus beidem oder ohne sichtbare Endnutzer-Kontingente chatten. Free-Plan-Werte und Free-Credits sind technische Nutzungslimits bzw. Kulanzkontingente; sie stellen kein Zahlungsmittel dar, sind nicht auszahlbar, nicht übertragbar und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Zahl zukünftiger Antworten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Endnutzer nicht irreführend über kostenlose Kontingente, Reset-Zeitpunkte, Upgrades oder freiwillige Credit-Aufladungen zu informieren. Gekaufte Endnutzer-Credits werden ausschließlich für den jeweiligen Bot bzw. Tenant geführt, soweit im Checkout nichts anderes ausgewiesen ist.

(9a) Credits sind keine Wallet / kein E-Geld: Credits — gleich ob Owner-Pool-Credits des Kunden oder Endnutzer-Credits — sind rein technische Nutzungseinheiten für KI-Antworten innerhalb des jeweiligen Chatbots bzw. Tenants. Sie sind insbesondere nicht auszahlbar, nicht übertragbar (weder zwischen Bots noch zwischen Accounts oder Personen), nicht handelbar (kein Peer-to-Peer, kein Tausch), kein Wallet, kein Konto und kein Zahlungsmittel im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Credits stellen kein E-Geld i. S. d. § 1a Abs. 3 ZAG dar, weil sie nur als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der konkreten KI-Antwortleistung im jeweiligen Chatbot ausgegeben werden (§ 1a Abs. 5 ZAG „Limited-Network"-Ausnahme analog). Sie sind keine Kryptowährung, kein Token, kein NFT und keine Geldanlage. Der Kunde verpflichtet sich, Credits gegenüber Endnutzern niemals als Wallet, Konto, Investmentprodukt, Crypto-Asset oder handelbares Gut zu bewerben oder darzustellen.

(9b) Keine Einkommensgarantie: Soweit der Kunde Modus B oder Business-Direct nutzt, gewährleistet Zeptix keinerlei bestimmte Höhe von Einnahmen, Umsatz, Reichweite oder Beteiligung. Konkrete €-Beträge auf Marketing-Seiten, im Dashboard oder in Beispiel-Rechnern stellen keine Zusage dar; sie dienen ausschließlich Anschauungszwecken. Tatsächliche Einnahmen hängen von Faktoren ab, die ausschließlich der Kunde steuert (Traffic, Konversionsrate, Preisgestaltung, gewählte KI-Stufe, Refund-/Chargeback-Quote). Der Kunde darf Endnutzern und Dritten gegenüber keine darüber hinausgehenden Einkommens- oder Renditeversprechen abgeben, die im Widerspruch zu dieser Klausel stehen.

(10) Visitor-Paywall / Endnutzer-Monetarisierung — gesonderte Vereinbarung: Aktiviert der Kunde im Dashboard die Endnutzer-Monetarisierung im sogenannten Zeptix-first-Modus (Plattform-Stripe / Modus B), tritt Zeptix gegenüber den Endnutzern als Verkäufer der Credits bzw. Visitor-Abos auf („Merchant of Record"). Voraussetzung ist die ausdrückliche, individuelle Annahme der Owner-Revenue-Share- & Plattform-Stripe-Vereinbarung im Dashboard. Diese regelt verbindlich Verkäuferrolle, Owner-Anteil, Auszahlungen, Refund- und Chargeback-Behandlung sowie Kündigung und geht im Widerspruchsfall diesen AGB vor. Solange diese Annahme nicht protokolliert ist, kann der Modus technisch nicht freigeschaltet werden. Stellt der Kunde stattdessen auf Business-Direct um (eigener Stripe-Connect-Account, Business-Plan), ist er selbst Vertragspartner seiner Endnutzer; Zeptix erhält in diesem Fall eine vereinbarte Plattformgebühr, die Verbraucherrechte gegenüber den Endnutzern obliegen vollständig dem Kunden.

(11) Preisänderungen für regelmäßig wiederkehrende Vergütungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisänderung.

§ 4a Faire Nutzung und Verbot der Umgehung des Monetarisierungssystems

(1) Grundsatz. Die im Free-Visitor-Modus bereitgestellten Free-Visitor-Nachrichten (§ 4) werden von Zeptix wirtschaftlich subventioniert, da Zeptix die Inferenzkosten trägt. Sie dürfen vom Kunden nicht dazu verwendet werden, den Zugang zum Chatbot gegenüber Endnutzern entgeltlich anzubieten und auf diese Weise das offizielle Visitor-Paywall-/Credit-System (§ 4) zu umgehen.

(2) Begriff „Bot-Zugangsentgelt". Ein Bot-Zugangsentgelt liegt vor, wenn der Kunde von Endnutzern unmittelbar oder mittelbar ein gesondertes oder zusätzliches Entgelt verlangt, dessen wesentliche Gegenleistung der Zugang zum Chatbot oder die Nutzung seiner Antworten ist — etwa eine Paywall, ein Login oder ein Abonnement, das gezielt den Chatbot freischaltet, oder ein nachrichten- bzw. nutzungsabhängiges Entgelt für Bot-Antworten.

(3) Verbot der Umgehung. Solange ein Bot im Free-Visitor-Modus betrieben wird, ist es untersagt, ein Bot-Zugangsentgelt außerhalb des offiziellen Visitor-Paywall-/Credit-Systems zu erheben. Untersagt sind insbesondere das Verbergen des Bots hinter einer eigenen, bot-spezifischen Paywall, das Weiterverkaufen, Vermieten oder Sublizenzieren des Bot-Zugangs sowie technische Gestaltungen mit demselben wirtschaftlichen Ergebnis. Wer Endnutzer entgeltlich bedienen möchte, aktiviert hierfür die Visitor-Paywall oder wechselt in einen geeigneten Tarif.

(4) Ausdrücklich erlaubt — eingebettete Nebenfunktion. Zulässig bleibt die Einbettung des Chatbots als unselbständige Hilfs- oder Nebenfunktion in ein eigenständig entgeltliches Produkt, einen Dienst oder ein Kunden- bzw. Mitglieder-Portal des Kunden, sofern überwiegend gilt:

  • das Entgelt wird für ein Produkt oder eine Leistung erhoben, die auch ohne den Chatbot einen eigenständigen Wert hat,
  • der Chatbot wird nicht als die bepreiste oder beworbene Hauptleistung dargestellt und nicht gesondert bepreist, und
  • das Entgelt hängt nicht von der Nutzung des Chatbots ab (insbesondere nicht pro Nachricht oder Frage).

(5) Branding-Hinweis. Im Free-Visitor- und Starter-Modus zeigt der Chatbot den Hinweis „Powered by Zeptix". Dessen Entfernung oder Verdeckung ist ausschließlich im Rahmen der hierfür vorgesehenen Tarife (White-Label ab Business) zulässig.

(6) Nachweis und Prüfung. Bei begründetem Verdacht einer Umgehung ist Zeptix berechtigt, die tenant-weiten Nutzungsmuster (insbesondere Volumen und Herkunfts-Domains der Einbettung) zu prüfen und vom Kunden eine nachvollziehbare Erläuterung des Einsatzszenarios zu verlangen.

(7) Rechtsfolgen. Bei einem Verstoß weist Zeptix den Kunden zunächst auf die Umgehung hin und fordert ihn zur Abhilfe auf (Aktivierung der Visitor-Paywall oder Tarifwechsel). Wird die Umgehung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgestellt, ist Zeptix berechtigt, den betroffenen Bot zu drosseln oder zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund (§ 6 Abs. 3) außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Zahlungsabwicklung

(1) Die Bezahlung erfolgt über Stripe Payments Europe, Limited (Dublin, Irland). Es gelten die Zahlungsbedingungen von Stripe.

(2) Akzeptierte Zahlungsmittel: Kredit-/Debitkarten, SEPA-Lastschrift, weitere von Stripe unterstützte Methoden.

(3) Die Vergütung wird im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.

(4) Zahlungsverzug: Bleibt eine Zahlung erfolglos und erfolgt nach Mahnung mit angemessener Frist keine Zahlung, ist Zeptix berechtigt, den Account zu sperren. Bestehende Daten bleiben für 30 Tage erhalten.

§ 6 Vertragslaufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen mit einer Mindestlaufzeit, die dem gewählten Abrechnungszeitraum entspricht (1 Monat bei monatlicher, 12 Monate bei jährlicher Zahlweise).

(2) Automatische Verlängerung: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag, sofern er nicht zuvor gekündigt wurde, jeweils um einen weiteren Monat (Faire-Verbraucherverträge-Gesetz / § 309 Nr. 9 BGB n. F.). Bei jährlicher Zahlweise gilt nach Ablauf der ersten 12 Monate ebenfalls eine monatliche Verlängerung mit monatlicher Kündigungsfrist; eine zweite 12-Monats-Bindung entsteht nur, wenn der Kunde dies aktiv neu wählt.

(3) Kündigung in Textform ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich. Zeptix stellt einen Kündigungsbutton gemäß § 312k BGB bereit, der ohne vorherige Anmeldung erreichbar ist. Alternativ genügen eine E-Mail an [email protected] oder der Klick im Account-Bereich. Der Eingang wird elektronisch und mit Referenznummer bestätigt.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt — insbesondere bei Verstoß gegen § 7, Umgehung des Monetarisierungssystems nach § 4a (trotz Aufforderung nicht abgestellt), Zahlungsverzug von zwei Monatsraten, oder rechtswidriger Nutzung. Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung durch den Verbraucher erstattet Zeptix den noch nicht verbrauchten Anteil der Vergütung pro rata.

(5) Datenexport und Chatbot-Aufbewahrung: Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden der Kündigung sämtliche Inhalte exportieren. Nach Vertragsende wird der betroffene Chatbot deaktiviert und zeigt Endnutzern einen entsprechenden Hinweis. Konfiguration, Wissensbasis und Chatbot-Daten werden für 60 Tage aufbewahrt, damit Export, Reaktivierung oder Supportfälle möglich bleiben. Danach wird der Chatbot automatisch gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweise entgegenstehen. Der Export wird in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format bereitgestellt.

§ 6a Refund- und Erstattungs-Policy

(1) Abo-Vergütungen werden zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode fällig und sind grundsätzlich nicht-erstattungsfähig, soweit zwingende gesetzliche Rechte (Widerruf gem. § 12, Mängelrechte gem. § 9, außerordentliche Kündigung gem. § 6 Abs. 4) nichts anderes vorgeben.

(2) Credit-Packs / Top-Ups (Eigenbedarf des Kunden): einmalig gekaufte Credit-Pakete (Owner-Pool-Credits) sind nach Aktivierung nicht-erstattungsfähig, weil die digitalen Credits sofort gutgeschrieben und nutzbar werden (vgl. § 356 Abs. 5 BGB für Verbraucher). Eine Auszahlung bereits gutgeschriebener Credits an den Kunden findet nicht statt. Bei nachweislich ungenutzten Credit-Packs binnen 14 Tagen ab Kauf erstattet Zeptix kulanzweise den Brutto-Kaufpreis abzüglich Stripe-Gebühren, sofern der Verbraucher nicht ausdrücklich in den Sofortbeginn eingewilligt hat.

(3) Refund-Fälle Endnutzer-Käufe (Zeptix-first / Plattform-Stripe): Bei Refund eines Endnutzer-Kaufs (z. B. via Stripe-Dispute oder Kulanz) werden die ursprünglich gewährten Credits aus dem Endnutzer-Saldo zurückgebucht; eine etwaige Owner-Beteiligung wird auf reversed gesetzt. Details regelt die Owner-Revenue-Share-Vereinbarung.

(4) Marketplace-Knowledge-Packs: einmalig gekaufte Wissens-Packs sind digitale Inhalte. Verbraucher verlieren ihr Widerrufsrecht mit der Aktivierung (Sofortbeginn-Einwilligung im Checkout). Bis zur Aktivierung kann der Kauf binnen 14 Tagen widerrufen werden.

(5) Stripe-Chargebacks: bei Chargebacks behält sich Zeptix vor, betroffene Accounts vorläufig zu sperren und gewährte Credits zurückzubuchen, bis der Vorgang abschließend geklärt ist. Unbegründete Chargebacks können einen Kündigungsgrund nach § 6 Abs. 4 darstellen.

(6) Erstattungen erfolgen ausschließlich auf dasselbe Zahlungsmittel, das beim ursprünglichen Kauf verwendet wurde, sofern nicht zwingende rechtliche Gründe ein anderes Vorgehen erfordern.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, insbesondere nicht für Inhalte gegen geltendes Recht (Strafrecht, Jugendschutz, Wettbewerbsrecht), Verletzung von Rechten Dritter, Spam, Phishing, Verbreitung von Schadsoftware, automatisierte Massen-Anfragen ohne Absprache, oder Inhalte, die Hass, Gewalt oder Diskriminierung verbreiten.

(2) Der Kunde steht dafür ein, dass er an allen hochgeladenen, eingegebenen oder über die Trainings-KI eingepflegten Inhalten die nötigen Rechte hat und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

(3) Der Kunde ist für seine Zugangsdaten verantwortlich. Bei Verdacht auf Missbrauch ist Zeptix unverzüglich zu informieren.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die mit Zeptix gemeinsam abgeschlossene Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) einzuhalten und insbesondere seine End-User in einer eigenen Datenschutzerklärung über den Einsatz des Chatbots zu informieren.

(5) Verbotene Einsatzbereiche — Hochrisiko-KI: Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst NICHT für Hochrisiko-Anwendungen im Sinne von Art. 6 i.V.m. Anhang III der Verordnung (EU) 2024/1689 („EU AI Act") einzusetzen. Hierzu zählen insbesondere: biometrische Fern-Identifizierung; Bewerber- oder Mitarbeiter-Bewertung; Bewertung von Bildungsleistungen oder Prüfungen; Bonitäts-Scoring; Asyl-, Migrations- oder Visa-Entscheidungen; Strafverfolgung; Verwaltung kritischer Infrastruktur. Für solchen Einsatz ist ein gesonderter Enterprise-Vertrag erforderlich.

(6) Verbotene Einsatzbereiche — Besondere Datenkategorien: Der Kunde verarbeitet im Chatbot keine besonderen Datenkategorien nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO (insbesondere Daten über Gesundheit, ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung), es sei denn, der Kunde hat zuvor schriftlich einen erweiterten Tarif („Enterprise EU-Strict") gebucht und Zeptix hat die hierfür nötigen technischen und organisatorischen Maßnahmen schriftlich bestätigt.

(7) Verbotene Einsatzbereiche — Berufsgeheimnisse: Der Kunde verarbeitet im Chatbot keine Daten, die einem Berufs- oder besonderen Geheimnisschutz unterliegen, insbesondere keine Mandantendaten von Rechtsanwälten (§ 43a BRAO), keine Patientendaten (§ 203 StGB), keine Sozialdaten (§ 35 SGB I), keine Beicht- oder Seelsorgegeheimnisse. Der Kunde stellt durch eigene technische und organisatorische Vorkehrungen sicher, dass solche Daten nicht in den Chatbot gelangen können.

(8) Rechtsfolgen bei Verstoß: Bei Verstoß gegen Absatz (5), (6) oder (7) ist Zeptix zur fristlosen außerordentlichen Kündigung berechtigt. Sämtliche aus solchem Verstoß resultierenden behördlichen Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder sonstigen Ansprüche Dritter trägt ausschließlich der Kunde; er stellt Zeptix insoweit im Innenverhältnis vollumfänglich frei.

(9) Der Kunde stellt Zeptix von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf Verstößen des Kunden gegen die vorstehenden Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.

(10) API-Zugriff und Webhooks: Soweit der Kunde den lesenden API-Zugriff oder Webhooks nutzt, hält er seine API-Token geheim und ist für alle über seine Token erfolgten Zugriffe verantwortlich. Er beachtet etwaige Nutzungs- und Ratenbegrenzungen (Fair-Use), umgeht keine technischen Schutz- oder Limitierungsmechanismen und nimmt keine Rückentwicklung (Reverse Engineering) vor. Für die Verarbeitung von Daten, die an einen vom Kunden betriebenen Webhook-Endpunkt übermittelt werden, ist der Kunde selbst verantwortlich.

§ 7a Moderationspflicht bei gemeldeten Vorfällen

(1) Der Kunde verpflichtet sich, gemeldete Vorfälle zu seinem Chatbot — insbesondere Endnutzer-Reports im Dashboard-Tab „Feedback" sowie automatische Safety-Trigger der Plattform — innerhalb von 48 Stunden ab Eingang zu sichten und zu bearbeiten.

(2) Bei Reports wegen schädlicher Inhalte (Gewalt, Hass, Selbstgefährdung) oder rechtlich problematischer Inhalte (Anleitung zu Straftaten, Persönlichkeitsrechtsverletzung) ist die Reaktionsfrist auf 24 Stunden verkürzt. Bei Verdacht auf Kindesmissbrauch, Terrorismus oder akuter Gefahr für Leben oder Gesundheit ist unverzügliche Reaktion erforderlich.

(3) „Bearbeitung" im Sinne dieses § 7a umfasst mindestens: (a) Sichtung der gemeldeten Antwort, (b) Korrektur der Wissensbasis, des System-Prompts oder der Bot-Persönlichkeit, sofern die Meldung berechtigt ist, (c) Sperrung des betroffenen Endnutzers bei missbräuchlichen Eingaben, (d) Markierung des Reports als „erledigt" im Dashboard.

(4) Reagiert der Kunde nicht fristgemäß, ist Zeptix berechtigt, den betroffenen Bot vorübergehend offline zu nehmen, einzelne Funktionen (z.B. neue Endnutzer-Registrierungen) zu sperren oder — bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen — den Vertrag fristlos zu kündigen (§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 8).

(5) Zeptix ist berechtigt, bei akuter Gefahr (insbesondere Suizid-Andeutungen, konkrete Gewaltdrohungen, Anzeichen von Kindesmissbrauch) unmittelbar selbst tätig zu werden — auch ohne vorherige Information des Kunden — um Notdienste oder Strafverfolgungsbehörden zu informieren (Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO). Der Kunde wird unverzüglich nachträglich informiert.

(6) Diese Moderationspflicht ergänzt die Acceptable Use Policy und die Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO.

(7) Statement of Reasons (DSA Art. 17): Schränkt Zeptix einen Bot oder einen Account aufgrund eines Verstoßes ein oder schaltet ihn ab, erhält der betroffene Kunde eine schriftliche Begründung in Textform mit Angabe von (a) der konkreten Maßnahme, (b) den zugrundeliegenden Tatsachen und Quellen (z. B. Endnutzer-Report, automatischer Safety-Trigger, eigene Prüfung), (c) den verletzten Bestimmungen aus AGB / AUP / Gesetz, (d) der Möglichkeit zum internen Einspruch (E-Mail an [email protected]) sowie (e) dem Hinweis auf die Möglichkeit, sich an außergerichtliche Streitbeilegungsstellen oder Gerichte zu wenden.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Service-Levels

(1) Zeptix bemüht sich um eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit von 99,5 %, gemessen über das Kalenderjahr und ohne geplante Wartungsfenster.

(2) Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr, 9-18 Uhr MEZ/MESZ) gelegt und mindestens 24 Stunden vorher angekündigt.

(3) Es besteht kein vertraglich zugesicherter SLA mit Pönalen, soweit nicht ein gesonderter Enterprise-Vertrag etwas anderes regelt.

(4) Ausfälle von Drittanbietern: Fällt ein eingesetzter externer Dienstleister aus, bemüht sich Zeptix um automatisches Failover. Ist dies nicht möglich, gilt der Ausfall ggf. als nicht von Zeptix zu vertretender Umstand.

(5) Höhere Gewalt: Zeptix haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, großflächige Strom- oder Internetausfälle, behördliche Maßnahmen oder schwerwiegende Cyberangriffe). Für die Dauer solcher Ereignisse sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben:

(2) Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Bereitstellung gemäß § 327j BGB.

(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Bereitstellung. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.

(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter oder vom Kunden verursachte Konfigurationsfehler entstehen, sowie nicht auf inhaltliche Fehler in den vom Kunden hochgeladenen Wissensbasis-Dokumenten oder im vom Kunden gesetzten System-Prompt.

(5) Die Gewährleistung erstreckt sich ausdrücklich nicht auf einzelne KI-Antworten („Halluzinationen", siehe § 2 Abs. 3).

(6) Aktualisierungen (§ 327f BGB): Zeptix stellt während des Bereitstellungszeitraums die zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit und informiert Verbraucher hierüber. Da der Dienst als gehostete Software (SaaS) bereitgestellt wird, erfolgen Aktualisierungen in der Regel serverseitig automatisch ohne Zutun des Kunden.

§ 10 Haftung

(1) Zeptix haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie arglistig verschwiegene Mängel.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Zeptix nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten") und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

(4) Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; als betragsmäßige Orientierung gelten regelmäßig die in den letzten zwölf Monaten gezahlten Vergütungen. Eine darüber hinausgehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 zwingend etwas anderes vorschreibt.

(5) Datenverlust: Die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand bei regelmäßiger Sicherungskopie-Anfertigung beschränkt.

(6) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausbleibende Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(8) Freistellung durch Zeptix: Zeptix stellt den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vertragsgemäße Nutzung der Plattform selbst — nicht jedoch die vom Kunden eingebrachten Inhalte oder seine Konfiguration — Schutzrechte Dritter verletzt. Voraussetzung ist, dass der Kunde Zeptix unverzüglich über die Ansprüche informiert, keine Anerkenntnisse abgibt und Zeptix die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt.

§ 11 Datenschutz, gemeinsame Verantwortlichkeit

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Kunde mit seinem Chatbot personenbezogene Daten von End-Usern verarbeitet, sind Zeptix und der Kunde gemeinsam Verantwortliche im Sinne von Art. 26 DSGVO. Die hierzu nötige Vereinbarung wird mit Vertragsschluss zwischen den Parteien wirksam.

(3) Hauptmodell ist die gemeinsame Verantwortlichkeit nach Absatz (2). Soweit Zeptix personenbezogene Daten ausnahmsweise ausschließlich nach Weisung des Kunden verarbeitet, besteht insoweit ein Auftragsverarbeitungsverhältnis (Art. 28 DSGVO). Die hierfür nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Regelungen (Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenkategorien, Kategorien betroffener Personen sowie Pflichten und Rechte des Verantwortlichen) stellt Zeptix dem Kunden auf Anfrage als gesondertes Auftragsverarbeitungs-Dokument zur Verfügung; dieses ist vor einer weisungsgebundenen Verarbeitung abzuschließen.

(4) Die TOM (Technische und Organisatorische Maßnahmen) gemäß Art. 32 DSGVO können beim Anbieter angefordert werden.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Gilt ausschließlich für Verbraucher (§ 13 BGB). Unternehmer (§ 14 BGB) — d. h. Einzelunternehmer, Freiberufler, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und alle, die Zeptix im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzen — haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Alexander Sadomsky (Zeptix), c/o IP-Management #42121, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg, E-Mail [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht das Absenden vor Fristablauf.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang der Widerrufsmitteilung zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 4 / Abs. 5 BGB): Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Verbraucher im Bestellprozess ausdrücklich zugestimmt hat, dass Zeptix mit der Vertragsausführung sofort nach Vertragsschluss beginnt, und gleichzeitig bestätigt hat, dass er mit dem Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert. Diese Einwilligung wird als Pflicht-Checkbox im Onboarding-Schritt „Akzepte" eingeholt und mit IP-Adresse, User-Agent und Zeitstempel gespeichert (Art. 7 Abs. 1 DSGVO). Klickt der Verbraucher diese Checkbox, erlischt das Widerrufsrecht mit der Aktivierung des Accounts.

Für Verbraucher, die die Einwilligung in den Sofortbeginn nicht erteilen: Die 14-tägige Widerrufsfrist läuft ab Vertragsschluss. Während dieser Frist ist die Nutzung des Dienstes nicht möglich. Eine gesonderte Widerrufsseite ist unter zeptix.io/widerruf verfügbar.

Muster-Widerrufsformular

An: Alexander Sadomsky (Zeptix), c/o IP-Management #42121, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg, [email protected] Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): Bestellt am (*) / erhalten am (*): Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): Datum: (*) Unzutreffendes streichen.

§ 13 Änderung der AGB

(1) Zeptix behält sich vor, diese AGB anzupassen, soweit dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist.

(2) Wesentliche Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens wird gesondert hingewiesen.

(3) Im Falle des Widerspruchs hat Zeptix das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.

(3) Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

(4) Verbraucherschlichtung: Zeptix ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(6) Vertragsübernahme: Zeptix ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder Veräußerung des Geschäftsbetriebs auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Verbraucher werden hierüber mindestens 30 Tage vorab informiert und haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Übertragung.

Aktuelle Version: 29.05.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen — Zeptix | Zeptix