← Zurück zu Zeptix

Owner-Revenue-Share- & Plattform-Stripe-Vereinbarung

Gesonderte Nutzungsbedingungen gemäß Master-AGB § 4 Abs. 9 · v2026-05-28

1. Geltungsbereich & Anwendungsfall

Diese Vereinbarung gilt zwischen dem Anbieter der Zeptix-Plattform (Inhaber: Alexander Sadomsky, Einzelunternehmer, c/o IP-Management #42121, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg, USt-IdNr: DE454774827, im Folgenden „Zeptix") und dem registrierten Tenant-Inhaber (im Folgenden „Owner") ab dem Zeitpunkt, zu dem der Owner in seinem Dashboard die Endnutzer-Monetarisierung über den Plattform-Stripe-Account von Zeptix („Zeptix-first") aktiviert.

Sie ergänzt — und geht im Widerspruchsfall vor — die allgemeine Master-AGB von Zeptix. Soweit der Owner über einen eigenen Stripe- Connect-Account verkauft („Business-Direct"), gilt diese Vereinbarung nicht; in diesem Fall ist der Owner selbst Vertragspartner seiner Endnutzer und trägt die Vertriebspflichten allein.

2. Verkäuferrolle & Vertragspartner

Im Zeptix-first-Modus ist Zeptix Verkäufer der digitalen Credits und Abos gegenüber den Endnutzern. Zeptix tritt als „Merchant of Record" auf, schließt den Kaufvertrag mit dem Endnutzer, stellt die Rechnung aus, führt die Umsatzsteuer ab und wickelt Zahlungen, Refunds und Chargebacks über den Plattform-Stripe- Account ab.

Der Owner ist nicht Vertragspartner des Endnutzers für den Kauf der Credits. Inhaltlich verantwortlich für die Bot- Antworten bleibt jedoch der Owner gemäß Master-AGB § 3.

3. Anteilsmodell & Auszahlung

Zeptix beteiligt den Owner an den vereinnahmten Netto-Erlösen (nach Stripe-Gebühren, vor Umsatzsteuer) nach folgenden Sätzen:

  • Starter-Plan: 0 % (kein Revenue-Share). Modus B dient hier allein der Kostenentlastung — der Owner-Credit-Pool wird nicht für bezahlende Endnutzer belastet.
  • Pro-Plan: bis zu 40 % Owner-Anteil am Netto-Erlös (konkrete Höhe siehe Tenant-Dashboard). Die verbleibenden Beträge decken Inferenz-Kosten, Plattform-Betrieb, Reserve für Refunds, Marge.
  • Business-Plan: bis zu 40 % Owner-Anteil im Plattform-Stripe-Modus. Alternativ kann der Owner auf Business-Direct umstellen (eigener Stripe-Connect- Account, eigene Provider-Keys); dort liegt der Owner-Anteil bei bis zu 70 % brutto, der Owner trägt aber auch alle Vertriebs- und MoR-Pflichten selbst.

Auszahlungen erfolgen frühestens 14 Tage nach jeweiliger Verbuchung des Endnutzer-Kaufs (Reserve für Refunds / Chargebacks) und in der Regel monatlich. Die Mindestauszahlsumme beträgt 50 EUR netto; offene Beträge werden auf den nächsten Monat übertragen. Zeptix darf Auszahlungen aussetzen, solange begründete Hinweise auf Refund-, Chargeback- oder Missbrauchsrisiken vorliegen.

4. Refunds, Chargebacks & Anpassungen

Wird ein Endnutzer-Kauf durch Refund, Stornierung oder Chargeback rückabgewickelt, gilt:

  • Der Owner-Anteil wird in voller Höhe auf reversed gesetzt. Bereits ausgezahlte Beträge können von Zeptix mit künftigen Auszahlungen verrechnet werden.
  • Die ursprünglich gewährten Credits werden aus dem Endnutzer-Saldo zurückgebucht, höchstens jedoch bis auf 0 (negative Salden gibt es nicht).
  • Zeptix entscheidet im Rahmen pflichtgemäßer Prüfung über Stripe- Disputes; der Owner wirkt auf Anforderung an der Aufklärung mit (z. B. Chat-Verlauf, Knowledge-Snapshot).

5. Pflichten des Owners

  • Inhaltliche Verantwortung: Owner ist allein verantwortlich für Bot-Persona, Wissensbasis, Antworten und für die Einhaltung gesetzlicher Pflichten (UWG, HWG, RDG, BGB, DSGVO, EU AI Act, Berufsrecht).
  • Steuerliche Mitwirkung: Owner stellt Zeptix steuerliche Unterlagen, Ansässigkeitsbescheinigungen und ggf. USt-IdNr-Belege bereit. Auszahlungen sind Provisionserlöse, die der Owner in seiner eigenen Buchführung erfassen muss.
  • Verbraucherrechte: Owner sorgt durch klare Bot-Antworten dafür, dass Endnutzer Erwartungen nicht aus irreführenden Werbeversprechen ableiten. Verbotene Bereiche (Rechtsberatung, Heilversprechen, Glücksspiel etc.) bleiben ausgeschlossen.
  • Keine Re-Sale-Konstrukte: Owner darf Credits nicht an Dritte weiterverkaufen, nicht in eigene Bezahlsysteme überleiten und keine Werbung betreiben, die fälschlich den Eindruck erweckt, dass er selbst Verkäufer der Credits sei.

6. Pflichten von Zeptix

  • Zeptix wickelt Checkout, Rechnungslegung, Umsatzsteuer-Abführung und Refund-/Chargeback-Behandlung im Plattform-Stripe-Account ab.
  • Zeptix stellt eine transparente Auszahlungsübersicht im Owner- Dashboard bereit (geplant: Periodische Auszahlungsbelege).
  • Zeptix kann Modelle, Routing und Inferenz-Provider zur Erhaltung der Dienstqualität anpassen; eine bestimmte Marge oder ein bestimmtes AI-Modell wird nicht garantiert.

7. Laufzeit & Kündigung

Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können sie mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Deaktivierung der Endnutzer-Monetarisierung im Dashboard (Wechsel auf Modus „disabled") gilt als Kündigung durch den Owner. Bestehende, schon vereinnahmte Kaufverträge mit Endnutzern bleiben davon unberührt; offene Owner-Anteile werden gemäß Ziff. 3 zur nächsten regulären Auszahlung freigegeben.

7a. Änderungsregeln für die Monetarisierungseinstellungen

Zum Schutz der Endnutzer vor häufigen oder überraschenden Änderungen der Abrechnungsbedingungen gelten ab Veröffentlichung („Launch") des Bots folgende Regeln für den Monetarisierungs-Modus (z. B. Wechsel zwischen Hybrid, Nur Pläne,Nur Credits und deaktiviert):

  • Der Modus kann höchstens einmal alle 30 Tagegeändert werden (Sperrfrist).
  • Eine Modus-Änderung wird nicht sofort wirksam, sondern erst nach einer Vorankündigungsfrist von 30 Tagen. Während dieser Frist gelten die bisherigen Bedingungen weiter.
  • Die betroffenen Endnutzer werden über die anstehende Änderung und den Stichtag des Wirksamwerdens vorab informiert (Anzeige im Chat).

Vor dem ersten Launch (Bot noch nicht öffentlich) sind Änderungen jederzeit und sofort möglich. Zeptix kann aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen hiervon abweichen (z. B. sofortige Deaktivierung bei Compliance-Verstößen, vgl. Ziff. 8).

8. Haftung, Freistellung & Compliance

Der Owner stellt Zeptix von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus inhaltlichen Aussagen seines Bots, fehlerhaftem Branding oder unzulässigen Geschäftspraktiken in seinem Bot resultieren. Zeptix haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für entgangenen Gewinn aus zukünftigen Provisionserlösen ist ausgeschlossen.

Zeptix kann den Bot bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen UWG, DSA, EU AI Act, DSGVO oder strafrechtliche Normen vorläufig sperren und Auszahlungen zurückhalten, bis der Sachverhalt geklärt ist.

9. Änderungen dieser Vereinbarung

Zeptix kann diese Vereinbarung anpassen, wenn neue rechtliche Anforderungen, neue Plattform-Funktionen oder neue Stripe- Mechaniken dies erfordern. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden im Dashboard angekündigt. Widerspricht der Owner der neuen Fassung, gilt dies als Kündigung mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Die Annahme wird mit User-ID, Zeitstempel, IP-Adresse und Versions-String („v2026-05-28") protokolliert.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Owner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, ist Gerichtsstand Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Aktuelle Version: 2026-05-28

Owner-Revenue-Share-Vereinbarung · Zeptix | Zeptix